| Ort der Ausführung: | Weststraße, Borna, Sachsen, Deutschland, Europa |
|---|---|
| Zeitraum: | Mar 2019 - Jan 2025 |
| Zuständiger Firmen-Standort: | Niederlassung Nord/Ost, Pegau |
Der Zweckverband Wasser / Abwasser Bornaer Land (ZBL) plante den Umbau des Mischwassertrennbauwerkes gemäß den Vorgaben des Generalentwässerungsplanes (GEP) für den Ortsteil Thräna aus dem Jahr 2010. Neben der Ertüchtigung des Bauwerkes gehörte die Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung und die Errichtung einer Zuwegung zum Leistungsumfang.
Ziel der Ertüchtigung des Bauwerks war es zu gewährleisten, dass im Hochwasserfall die Entlastung von Mischwasser aus dem Abwassersystem des ZBL in das System der Landestalsperrenverwaltung (LTV) funktioniert, während gleichzeitig ein Rückfluss von Wasser aus dem System der LTV in das Abwassersystem des ZBL verhindert wird. Die bestehende Mischwasserbehandlung in Form eines einfachen Regenüberlaufes war gemäß GEP den Regeln der Technik entsprechend anzupassen.
Unter optimaler Nutzung der vorhandenen Anlagen wurde ein Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung geplant inklusive aller erforderlichen hydraulischen Nachweise. Hierfür wurde eine neue wasserrechtliche Genehmigung beantragt. Das geplante Sanierungskonzept wurde behördlich bestätigt, öffentlich ausgeschrieben und baulich umgesetzt. Dabei waren Besonderheiten wie der Zulauf der Ortskläranlage und das einbindende Schöpfwerk des angrenzenden Hochwasserrückhaltebeckens Regis-Serbitz zu berücksichtigen. Bestehende Rückstauproblematiken wurden im Zuge der Umplanung gelöst.
Die Planung erforderte eine enge Abstimmung mit Projektbeteiligten und dem Auftraggeber, wobei die Aufgabenstellung mehrfach an neue Anforderungen angepasst wurde.
Der Neubau der Zuwegung stellte einen Eingriff im Sinne der §§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) dar und erforderte laut der zuständigen Naturschutzbehörde Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Nutzungsänderungen bzw. die Flächenversiegelungen. In Absprache mit der Behörde führte die R & H Umwelt GmbH gemäß § 12 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) eine naturschutzrechtliche Einvernehmensprüfung gemäß der im Freistaat Sachsen landesweit einheitlichen Methode „Handlungsempfehlungen zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ durch. Im Rahmen der Bauausführung erfolgte die Kontrolle der realisierten Ausgleichspflanzungen.
Leistungen nach HOAI: 1-9 (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung), örtliche Bauüberwachung
Kosten: ca. 187.000 € netto Baukosten, ca. 78.000 € netto Honorarkosten
| Aufgabenbereiche: | Abwasserentsorgung , Mischwasserbehandlung |
|---|
| Straßenkategorien: | Zufahrten |
|---|
"Schriftliche Bestätigung"